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Behörden-Engineering

Meine Leistung für den Anlagenbetreiber:

 

Erstellung der Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz
Der Bau und Betrieb von Anlagen setzt meist eine Genehmigung voraus: Das Bundes-Immisions-Schutzgesetz - BImSchG regelt u.a. das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Die Zuordnung zum zur Anwendung kommenden Verfahren regelt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die technischen Anforderungen ergeben sich hierbei aus den nachgelagerten Verordnungen und Vervaltungsvorschriften.
 
Erstellung von Sicherheitsanalysen
Für Anlagen, die gefährliche Stoffe in relevanten Mengen enthalten oder bilden können, schreibt der Gesetzgeber in der Störfallverordnung (12. BImSchV) Sicherheitsanalysen vor. In der Sicherheitsanalyse werden die möglichen Risiken aus dem Betrieb der Anlage, sowie Maßnahmen zu deren Beherrschung und Minderung der Auswirkung bei Störfällen beschrieben.
 
Erstellung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung
Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen schreibt der Gesetzgeber eine behördliche Prüfung der Umweltverträglichkeit vor. Hierzu muß der Träger des Vorhabens (Anlagenbetreiber) Angaben zu Verfahren, Ressourcen-Verbrauch, Emmissionen so wie der Entstehung von Reststoffen und Abwasser machen und die mögliche resultierende Umweltrelevanz darstellen.
 
Erstellung der Antragsunterlagen für Genehmigungsanträge nach WHG bei den Unteren Wasserbehörden
Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn die Schadstoffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Es kommen hierbei die allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) und deren Anhänge zur Geltung. Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen wird durch die Indirekteinleiter- Verordnungen (IndVO) der Länder geregelt.